KITA KOMPASS DEUTSCH

Herzlich Willkommen,

Hier findest du leicht verständliche Erklärvideos rund um das Thema Kindertagesstätten (Kitas) in Sachsen-Anhalt – in verschiedenen Sprachen!

Unser Ziel ist es, wichtige Informationen rund um die frühkindliche Bildung und Betreuung in Sachsen-Anhalt zugänglich zu machen. Egal, ob du Elternteil, Erzieher*in oder einfach interessiert bist – hier bist du genau richtig! Dieses Digitalisierungsprojekt wird anteilig aus Mitteln des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt finanziert und unterstützt die Umsetzung der "Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030" #moderndenken.

Was ist Kita, Teil 1 (Deutsch)

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Was ist Kita? Teil 1 Deutsch Liebe Eltern, herzlich willkommen. Der Kita-Kompass Digital hier gibt Ihnen einen Überblick, wie Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt arbeiten. Dies hier ist das erste Video. Wir möchten Ihnen erklären, was eine Kita ist und was Sie von dieser Einrichtung erwarten dürfen. Ich bin Professor Dr. Thomas Kliche, Psychologe, Politikwissenschaftler. Meine Professur an der Hochschule Magdeburg-Stendal befasst sich mit dem Management von Kitas. Die Abkürzung „Kita“ bedeutet „Kindertageseinrichtung“. Dazu gehören Einrichtungen für drei Altersgruppen. Erstens die Krippe für Kinder bis drei Jahre, zweitens der Kindergarten für Kinder ab drei bis zum Schuleintritt und drittens der Hort für Schulkinder bis zur sechsten Klasse. Alles, was ich Ihnen darüber hier erkläre, ist in Deutschland von Gesetzen, staatlichen Verordnungen und Verträgen geregelt. Es wird ständig von Behörden überprüft, vor allem von den Jugendämtern. Kitas helfen Ihnen bei der Betreuung, der Erziehung und der Bildung Ihrer Kinder. Eine Kita ist also ein Bildungsort. Die Kinder entwickeln sich hier mit Anregung, aber möglichst selbstständig. Das ist die Grundidee des staatlichen Landesbildungsplans für Kitas in Sachsen-Anhalt. Der Rahmenplan heißt „Bildung Elementar“. Und den finden Sie auch im Internet. Die Kinder werden von ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen begleitet, die Ihnen Materialien und Anregungen geben. Dafür hat jede Kita eine eigene pädagogische Konzeption. Die Konzeption enthält Grundgedanken zur Arbeitsweise der Kita, also welche Grundrichtung die Kita hat. Solche Schwerpunkte in Kitas sind zum Beispiel Religion, Naturwissenschaft, Bewegung und Sport, Musik, Sprachförderung oder auch Wald-Kita. In Sachsen-Anhalt haben alle Kinder das Recht auf einen Kitaplatz. Das gilt auch für neu zugezogene Familien. Voraussetzung ist nur ein Wohnsitz und ein Aufenthaltsstatus in Deutschland. Der Besuch der Kita ist natürlich freiwillig. Er bringt Ihrem Kind aber viele Vorteile. In der Kita macht Ihr Kind Erfahrungen mit anderen Kindern. Es findet Freunde. Die Kinder können gemeinsam essen, schlafen, spielen, singen, lachen, nachdenken. Die Kinder erhalten viele Anregungen. Sie entdecken spannende, neue Dinge. Sie nehmen an Ausflügen teil. Sie lernen den Ort kennen. Sie üben gewaltfreie Konfliktlösung. Der Kitabesuch fördert nachweislich den Schulerfolg und die deutsche Sprachfähigkeit bei praktisch allen Kindern. Ein Kita-Besuch hat laut Forschungsbefunden deshalb Auswirkungen über Jahrzehnte, weil er den Start ins Leben unterstützt. Auch für Sie als Eltern bringt die Kita übrigens Vorteile. Sie lernen andere Familien kennen, Sie können Erfahrungen austauschen. Sie können das Kitaleben mitgestalten. Denn die Eltern wählen eine Elternvertretung, die ihre Anliegen mit der Kitaleitung bespricht. Sie erhalten auf Wunsch auch Unterstützung in Erziehungsfragen. Ihnen bleibt daneben mehr Zeit für Beruf und Termine. Sie selbst haben die Wahl, welche Kita gut zu Ihren Vorstellungen passt. Am besten suchen Sie zuerst eine Kita in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihrer Arbeit. Bei der Suche hilft Ihnen das Jugendamt. Viele Orte haben auch Listen aller Kitas ins Internet gestellt. Wenn Sie eine passende Kita gefunden haben, machen Sie einen Besuchstermin mit der Leitung aus. Klären Sie im Gespräch Ihre Wünsche und Möglichkeiten der Kita. Schauen Sie, ob Ihnen die Atmosphäre und die Räumlichkeiten gefallen. Lesen Sie die Konzeption der Kita. Lassen Sie sich die Eingewöhnung beschreiben. Überlegen Sie, wie viele Stunden pro Woche und zu welchen Zeiten Ihr Kind in die Kita gehen soll. Und dann melden Sie Ihr Kind in der Kita an. Oft geht das digital, also im Internet. Dabei wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Der Betreuungsvertrag regelt die Betreuungszeit. Und Sie bestätigen damit die Geltung der pädagogischen Konzeption und der Hausordnung für Ihr Kind. Der Betreuungsvertrag gilt zwischen Ihnen und dem Träger. Der Träger ist die Organisation, die die Kita betreibt. Das ist oft die Gemeinde, also die Stadtverwaltung oder die Kirche oder ein Wohlfahrtsverband. Zum Beispiel das „Rote Kreuz“. Mitunter bieten große Unternehmen eigene Betriebskitas an. Der Träger verwaltet die Kita, sichert die Finanzierung. Er stellt die Fachkräfte bereit. Jeder Träger braucht dafür eine amtliche Betriebserlaubnis. Und in dem Zuge werden viele Bedingungen überprüft. Zum Beispiel Brandschutz, Räumlichkeiten, Hygiene. Damit jede Kita ein sicherer Ort ist. Wenn Sie den Betreuungsvertrag unterschrieben haben, müssen Sie einen Kinderarzt aufsuchen. Das ist in Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgeschrieben, um die Gesundheit aller zu schützen. Der Arzt bestätigt, dass Ihr Kind in die Kita gehen darf und keine ansteckenden Krankheiten hat. Er überprüft, ob das Kind alle Impfungen hat, zum Beispiel zwei Masernimpfungen, und erst dann darf die Kita ein Kind aufnehmen. Schließlich geht Ihr Kind also in die Kita. Am Anfang steht die Eingewöhnung. Das bedeutet, Sie selbst begleiten Ihr Kind in den ersten Tagen oder Wochen in die Kita. So lernt Ihr Kind, begleitet von den Eltern, Schritt für Schritt die Kita kennen. Wenn das Kind sich gut eingelebt hat und sich in der Kita sicher fühlt, dann endet die Eingewöhnung. Da viele Menschen in der Kita zusammenkommen, gibt es für die Gesundheit gesetzliche Vorschriften dort. Die Zahngesundheit Ihres Kindes wird durch Zahnärzte geprüft, die die Kitas regelmäßig besuchen. Medikamente dürfen in Kitas nicht verabreicht werden, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Ausnahme mit dem Kinderarzt und dem Träger der Einrichtung vereinbart. Manche Infektionskrankheiten müssen von der Kita dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Und es ist festgelegt, wie lange ein Kind dann zu Hause bleiben soll, um alle zu schützen. Falls Ihr Kind einmal in der Kita erkrankt und abgeholt werden muss, informiert Sie das Kita-Personal. Dafür ist es wichtig, dass Sie für die Kita immer erreichbar sind. Wenn Ihr Kind dann wieder gesund ist, kann es ohne ärztliche Bestätigung in die Kita zurückkehren. In Absprache mit der Elternvertretung kann es dabei auch gelegentlich Ausnahmen geben. Also, Sie sehen, Kitas sind wichtig für Familien. Kitas sind gut organisiert, ihre Qualität wird ständig überprüft und verbessert. Bei allen Fragen wenden Sie sich entweder an eine Kita Ihres Vertrauens oder an Beratungsstellen. Stöbern Sie gern außerdem in unserem Kanal in den Videos über Kitas in Sachsen-Anhalt. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ganz herzlich alles Gute.

Was ist Kita, Teil 2 (Deutsch)

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Liebe Eltern, ganz herzlich willkommen zu unserem zweiten Video. Hier erfahren Sie, wann Kitas geöffnet sind und wieder Alltag dort abläuft. Ich bin Professor Doktor Thomas Kliche Psychologe und Politikwissenschaftler. Meine Professur an der Hochschule Magdeburg Stendal befasst sich mit dem Management von Kitas. Kitas in Sachsen-Anhalt haben Vergleich zu anderen deutschen Bundesländern lange und oft geöffnet von Montag bis Freitag fast jede Woche. Nur am Wochenende und an Feiertagen bleiben sie geschlossen. Viele Kitas machen in den Sommerferien, sowie über den Jahreswechsel eine Pause, weil dann ohnehin viele Familien ihre Zeit gemeinsam verbringen. Kitas bleiben auch an einzelnen Tagen geschlossen, wenn etwa Fortbildung im Team stattfinden. Da das zum laufenden Betrieb dazu gehört, fallen Betreuungskosten auch an diesen Schließtagen an. Jede Kita legt ihre eigenen Öffnungszeiten fest, die werden mit der Elternvertretung besprochen. In der Regel öffnet die Kita früh am Morgen und schließt am späten Nachmittag. Sie als Eltern vereinbaren mit der Kitaleitung und dem Träger im Betreuungsvertrag zu welchen Zeiten ihr Kind morgens gebracht und nachmittags abgeholt wird. So kann die Kita den Kita Alltag zuverlässig organisieren. Die Zeiten zum Bringen und Abholen müssen Sie übrigens möglichst genau einhalten, damit das Personal zur Betreuung der Kinder bereitsteht. Geben Sie in der Einrichtung immer Bescheid, wenn sie die vereinbarten Zeiten nicht einhalten können. In jeder Kita gibt es eine Hausordnung, die Hausordnung regelt das Zusammenleben und den Tagesablauf. Beispiele für solche Regeln sind Fotos oder Videos dürfen mit Erlaubnis der Eltern aufgenommen werden oder bestimmte Bereiche im Haus sind nur für das Personal zugänglich. Alle Kitas in Sachsen-Anhalt bieten den Kindern Mittagessen an. Manche Kitas bereiten das Essen selbst zu, andere beauftragen ein Cateringdienst. Manche Kitas bieten darüber hinaus Frühstück und einen Imbiss am Nachmittag an. In anderen Kitas geben die Eltern diese Mahlzeiten mit. All das vereinbaren Sie mit ihrer Kita. Manche Kinder sollen nicht alle Speisen essen. Das kann etwa bei Unverträglichkeiten oder Allergien der Fall sein oder aus Religiösen oder anderen Gründen. Dann besprechen die Eltern mit der Kita oder mit dem Lieferanten, andere Möglichkeiten zur Essensversorgung. Das Kita-Jahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Neue Kinder können aber in der Regel das ganze Jahr über aufgenommen werden. Die Betreuungsverträge beginnen dann immer zum Monatsanfang. Als erstes findet eine Eingewöhnung statt, damit das Kind sich gut einlebt. Die ist in jeder Kita etwas anders gestaltet, damit sie zur pädagogischen Konzeption, zu den räumlichen Bedingungen und zum Personal passt. Meist begleiten die Eltern das Kind in den ersten Tagen in die Kita und ziehen sich dann nach und nach zurück, bis das Kind den Alltag in der Einrichtung eigenständig bewältigen kann. Falls das Kind mal länger zu Hause bleibt, etwa durch Krankheit oder Ferien, kann auch eine neue Eingewöhnung sinnvoll oder erforderlich sein. Wenn Sie ihr Kind in die Kita bringen, dann übergeben Sie bitte immer direkt an eine pädagogische Fachkraft. Also nicht das Kind einfach vor die Tür oder in den Raum stellen. Kinder werden auch nicht an unbekannte Personen übergeben, d.h. wenn jemand anders als Sie das Kind abholt, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht. Oft gibt es dafür ein vorgefertigtes Formular in der Kita. Falls regelmäßig andere Person zum Beispiel Tanten, Omas, Freundinnen die Kinder abholen, besprechen sie das bitte mit der Kita. Und achten Sie auch darauf, dass ihr Kind alle nötigen Sachen für den Tag dabei hat, etwa Wechselkleidung, Hausschuhe oder Regenkleidung. Die Fachkräfte geben Ihnen dazu Hinweise. Der Tagesablauf ist in jeder Kita etwas unterschiedlich und er hängt von der Konzeption ab. Häufig startet der Tag mit freiem Spiel, gefolgt von einem gemeinsamen Frühstück und einem Begrüßungsritual wie etwa dem Morgenkreis. Im Morgenkreis bespricht die Kindergruppe die Themen und Aktivitäten des Tages. Bis zum Mittagessen gibt es dann verschiedene pädagogische Förderangebote oder Projekte oder Ausflüge. Nach dem Mittagessen können die Kinder sich ausruhen oder schlafen. Am Nachmittag folgen dann weitere Spiel- und Lernaktivitäten, bis die Kinder abgeholt werden. In den meisten Kitas gibt es feste Kindergruppen, die sind entweder Altersgemischt oder nach Alter eingeteilt. Also zum Beispiel Krippenkinder bis drei Jahre, Kindergarten von drei bis sechs Jahren. Hier sind die Kinder immer in der gleichen Gruppe. Es gibt aber auch Kitas mit offener Arbeit. Bei dieser Konzeption wechseln die Kinder nach eigener Entscheidung zwischen Gruppen und pädagogischen Angeboten. Jeden Tag zum Beispiel Musik, Theater, Bewegung, Naturerforschung, Ausflüge und die Kinder suchen sich dann aus, was sie gerade machen wollen. Die pädagogischen Fachkräfte in der Kita achten darauf, die Interessen der Kinder zu erkennen und die unterstützen die Kinder bei der Umsetzung. Alle Kinder haben gesetzlich verankerte Kinderrechte, sowie das Recht in der Kita mitzuwirken. Sie werden zum Beispiel im Morgenkreis nach ihren Wünschen und Meinungen gefragt oder Sie dürfen eine Vertretung wählen, die vorm Kuratorium der Einrichtung angehört werden soll. Die Kita ist ein Ort, an dem Kinder aus ganz verschiedenen Familien zusammenkommen, die Kinder lernen dabei gut miteinander umzugehen, sich gegenseitig zu unterstützen und Konflikte friedlich zu lösen. Die Kita ist deshalb ein wichtiger Teil des Bildungssystems in Deutschland. Sie bereitet die Kinder nachweislich gut auf Ihrem weiteren Weg im Leben vor. Der Kita Besuch hilft daneben auch den Familien in vielfacher Weise. Weitere Erklärungen zu Kosten in Kitas, zur personellen Ausstattung, zu Unterstützungsangeboten oder zur Mitwirkung von Eltern in Kitas finden Sie in den anderen Videos auf unserem Kanal. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ganz herzlich alles gut. Tschüss.

Kosten in einer Kita (Deutsch)

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Liebe Eltern, in diesem Video erklären wir, welche Kosten bei der Betreuung Ihres Kindes in einer Kita in Sachsen-Anhalt auf Sie zukommen können. Mein Name ist Kristin Pagel, und ich bin Teil der „Kita-Beratung“ der Landeshauptstadt Magdeburg. Ich berate und informiere Eltern zum Thema Kindertagesbetreuung. Ich bin Karin Käbisch, und ich leite das Team „Finanzierung Kita-Träger“ im Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg. Wenn Ihr Kind eine Kita besucht, entstehen Kosten. Sie als Eltern tragen einen Teil zur Kostendeckung bei. Sie bezahlen sowohl eine monatliche Gebühr an Ihre Kommune als auch einen Beitrag für die Verpflegung Ihres Kindes. Und manchmal erhebt der Träger der Kita zusätzliche Gebühren. Der Beitrag an die Kommune wird eingesetzt, um die Grundkosten der Kita zu decken, also zum Beispiel die Gehälter der Pädagoginnen, die Energiekosten oder auch die Ausstattung der Kita. Wie viel Sie als Eltern zahlen, hängt von Ihrem Wohnort, Ihrer finanziellen Situation und der Anzahl der Betreuungsstunden ab. Ich mache es mal am Beispiel fest: Haben Sie einen Betreuungsvertrag über zehn Stunden pro Tag für ein einjähriges Kind in Magdeburg abgeschlossen, bezahlen Sie aktuell 150 € pro Monat. Ab dem dritten Lebensjahr Ihres Kindes ist das etwas günstiger, und Sie zahlen nur noch 80 € pro Monat. Derselbe Vertrag in einer anderen Kommune kann aber auch bis zu 290 € pro Monat kosten. Die gute Nachricht: Sie haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Kitagebühr zu beantragen, wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben und eine Transferleistung wie zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosengeld oder auch Leistungen für Asylsuchende erhalten. Wenn Ihr Kind eine Kita besucht, bekommt es natürlich auch etwas zu essen und zu trinken. Dafür bezahlen Sie auch einen Beitrag. Dieser kann an die Kita selbst gehen, wenn dort frisch gekocht wird, oder an einen externen Anbieter. Je nach Kita gibt es unterschiedliche Verpflegungsmöglichkeiten. Wenn in einer Kita mehrere Mahlzeiten pro Tag angeboten werden, sind die Kosten wahrscheinlich höher, als wenn nur Getränke und Mittagessen bereitgestellt werden. Die Art der Versorgung, der Umfang und die Kosten sind je nach Kita also sehr unterschiedlich. Auch bei den Verpflegungskosten ist eine teilweise Erstattung möglich. Für mehr Informationen dazu können Sie sich unser Video zum Thema „Bildung und Teilhabe“ ansehen. Manche Einrichtungen erheben zusätzliche Gebühren, zum Beispiel für Ausflüge, Eintrittsgelder oder wenn die Kita Windeln stellt. Oft gibt es zusätzliche Angebote wie musikalische Früherziehung oder tiergestützte Pädagogik. In diesem Fall wird sich die Kita darüber informieren, welche Kosten entstehen. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die Kosten für die Kinderbetreuung in einer Kita in Sachsen-Anhalt hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Nehmen Sie also gerne lokale Beratungsangebote wahr, und Sie finden auch zusätzliche Informationen und nützliche Hinweise in unserer Videobeschreibung, die verlinkt ist.

Finanzielle Unterstützung in einer Kita (Deutsch)

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Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, in diesem Video erklären wir, was es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket auf sich hat und welche finanzielle Unterstützung einkommensschwache Familien erhalten können. Mein Name ist Lara Schäfer und ich arbeite als Werkstudentin in der Mandala Kinderbetreuung Magdeburg. Hier bin ich Ansprechpartnerin für Fragen in Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket und helfe Eltern und Sorgeberechtigten bei ihren Anträgen für das Sozialamt. Bildung und Teilhabe, auch kurz BuT genannt, ist eine finanzielle Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld zur Verfügung haben. Es soll ihnen ermöglicht werden, Angebote in der Kita, Schule oder in der Freizeit zu nutzen, die oft für viele Familien zu teuer sind. Wenn Ihr Kind in einer Kita betreut wird, entstehen Kosten. Ein detailliertes Video zu diesem Thema finden Sie verlinkt in der Videobeschreibung. Erfüllen Familien bestimmte Voraussetzungen, können z. B. die Kosten für das Mittagessen übernommen werden. Diese Übernahme ist aber nur eine der möglichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Weitere finanzielle Unterstützung für Kita-Kinder sind zum Beispiel die Lernförderung oder die Übernahme der Kosten von eintägigen und mehrtägigen Kitafahrten. Außerdem ist ein finanzieller Zuschuss für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft möglich, wie z.B. für die Teilnahme an einer Musikschule oder in einem Sportverein. Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt von Bildung und Teilhabe ist das Beziehen von einer Transferleistung, wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asyl oder einer finanziellen Unterstützung des Jobcenters. Bekommen Sie als Familie eine dieser vier Hilfen, können Sie einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie leider keinen Anspruch. Die Anträge sind kommunenspezifisch. Das bedeutet, dass Sie nur in der Stadt einen Antrag stellen können, in der Sie auch wohnen und Leistungen beziehen. Außerdem besitzt jede Kommune ein eigenes Dokument, um den BuT-Antrag zu stellen. Die Anträge finden Sie in den örtlichen Bürgerbüros, im Familieninformationsbüro oder im städtischen Sozialamt. Außerdem gibt es den Antrag digital auf der Homepage der jeweiligen Kommune zum Herunterladen. Wenn Sie alle Dokumente vollständig zusammen haben, können Sie Ihren Antrag in der jeweiligen zuständigen Behörde entweder persönlich, per Post oder auch per E-Mail abgeben. Die Bearbeitung der Anträge kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen, weshalb Sie so früh wie möglich handeln sollten. Sollten Sie für vergangene Monate noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie diesen auch zu späterer Zeit versuchen. Jedoch ist hier wichtig zu erwähnen, dass nicht jeder rückwirkende Antrag auch bewilligt wird. Denn je nach Leistungsbescheid gibt es unterschiedliche Regelungen der rückwirkenden Beantragung. Sprechen Sie hier am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeitenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei einer Bewilligung erhalten Sie einen Brief zu Ihnen nach Hause. In diesem Brief befindet sich eine BuT-Nummer, die schnellstmöglich dem Kindergarten oder dem Essensanbieter vorgelegt werden muss. Außerdem kann es passieren, dass Ihr Antrag nicht ganz vollständig war. In diesem Fall erhalten Sie erneut einen Brief, in dem eindeutig geschrieben steht, welche Dokumente Sie nachreichen müssen. Sollten Sie Ihre Adresse oder Ihren Kindergarten wechseln, teilen Sie dies bitte sofort dem jeweiligen Amt mit. Wird Ihr Antrag bewilligt, geschieht das nur für eine bestimmte Zeit. Die Dauer der Bewilligung ist von Ihrem Leistungsbescheid abhängig. Beziehen Sie zum Beispiel Wohngeld und legen Ihrem Antrag einen Wohngeldbescheid bis März 2025 bei, wird Ihr Antrag auf Bildung und Teilhabe auch nur bis März 2025 bewilligt. Sobald Sie also einen neuen Wohngeldbescheid bekommen, müssen Sie auch einen neuen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen. Zusammenfassend beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket unterschiedliche Leistungen, die die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen. Insbesondere die Übernahme der Mittagsverpflegung und der Kosten für eintägige und mehrtägige Ausflüge können für die Familien von Kita-Kindern eine Entlastung darstellen. Bei Anliegen rund um das Thema BuT sind, je nach Kommune, verschiedene Anlaufstellen Ihre Ansprechpartner.

Personal in einer Kita (Deutsch)

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Liebe Eltern, in diesem Video erklären wir, wer ihre Kinder in einer Kindertagesstätte betreut. Ich bin Antje Ludwig. Ich bin die Landesgeschäftsführerin des Paritätischen in Sachsen-Anhalt. Unter unserem Dach sind viele Kindertagesstätten vereint und ich bin auch Erzieherin. In einer Kita arbeiten pädagogische Fachkräfte, zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, pädagogische Hilfskräfte zum Beispiel, Kinderpflegerinnen und auch Sozialassistenten. Diese bilden und erziehen die Kinder in Gruppen und nach einem besonderen pädagogischen Konzept. Das ist jeweils auf die Einrichtung zugeschnitten. Die pädagogischen Mitarbeitenden haben immer eine Zulassung von einer Behörde. Darauf können sie sich als Eltern auf jeden Fall verlassen. Es wird der Berufsabschluss geprüft und beispielsweise, ob es eine polizeiliche Zuverlässigkeit gibt bzw. ob der oder diejenige gut geeignet ist für die Tätigkeit in einer Kindertagesstätte. Der gesetzliche Personalschlüssel also wie viele Pädagoginnen mindestens in einer Einrichtung tätig sein sollen, wird vom Land Sachsen-Anhalt in einem Gesetz vorgegeben. Theoretisch könnten die Kommunen diesen Personalschlüssen auch anheben. Auch die Stadt Magdeburg. Aber in der Regel steht leider dafür kein Geld zu Verfügung. Dieser Personalschlüssel ist eine rein rechnerische Größe. Er beschreibt nicht das reale Verhältnis der Anzahl der Kinder am Tag in einer Einrichtung und der Fachkräfte in der Kita, die an diesem Tag auch arbeiten. Es ist eine besondere Herausforderung, wenn Erzieherinnen erkranken bzw. Urlaub haben. In Sachsen-Anhalt ist eine Pädagogin zuständig für mindestens fünf Kinder unter drei Jahren und für zwölf Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr und bis zur Einschulung. Leider werden dabei aber die Abwesenheiten des Personals beispielsweise durch Urlaub, Fortbildung oder Krankheit nicht ausreichend berücksichtigt und ist daher eine besondere Herausforderung für die Träger den Alltag in einer Kita unter diesen Bedingungen immer wieder gut zu sichern und zu gestalten. Es kann dann unter Umständen dazu kommen, dass es zu einer starken Unterschreitung des Personalschlüssels kommt. Das heißt, es sind nicht genug Erzieher für die vorhandenen Kinder da. Darunter kann dann auch die individuelle Betreuung der Kinder leiden. Was wir alle nicht wollen. Aber auch die Gesundheit der Fachkräfte ist gefährdet, wenn es dauerhaft eine Belastung im Alltag gibt. Die Träger einer Einrichtung entscheiden selbst. Und Sie können mir glauben, dass es keine einfache Entscheidung ist, wann Sie eine Gruppe oder möglicherweise eine ganze Kindertagesstätte schließen müssen, weil nicht genügend Personal vorhanden ist. Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben. Das liegt in der Entscheidungskraft des Trägers. Aber es ist keine einfache Entscheidung und muss immer gut mit den Eltern abgestimmt werden. Wissenschaft und pädagogische Praxis fordern schon seit vielen Jahren, dass der gesetzliche Personalschlüssel in Sachsen-Anhalt verbessert werden soll. Das sagt auch ganz deutlich die Bertelsmann Stiftung, die bundesweit zur Erziehung von Kindern in Kindertagesstätten forscht. Zusammenfassend möchte ich Ihnen gern sagen, dass die gesetzlichen Bedingungen für alle Kitas in Sachsen-Anhalt gleich sind, egal wo man wohnt. Wir werden aber auch in Zukunft eine gute und qualitative und verlässliche Kindertagesbetreuung brauchen, damit Eltern ihre Tätigkeit nachgehen können und damit Kinder und Jugendliche gut aufwachsen können.

Integration und Inklusion (Deutsch)

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Es ist mir eine große Ehre, heute über ein Thema zu sprechen, das die Grundlage für die Zukunft unserer Gesellschaft legt: Integration und Inklusion in die Kita. Ich möchte zunächst die Begriffe „Integration“ und „Inklusion“ betonen. Beide Begriffe definieren, wie Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen in eine Gesellschaft einbezogen werden. Integration bedeutet, dass die Kinder mit besonderen Bedürfnissen in einer Gruppe aufgenommen werden, sich aber an die bestehenden Regeln anpassen müssen. Und Inklusion geht einen Schritt weiter. Hier werden alle Kinder, unabhängig von ihren Hintergründen, von Anfang an als gleichwertige Mitglieder betrachtet. Das System passt sich an die individuellen Bedürfnisse an. Bereits in den 1990er-Jahren setzten sich die Älteren dafür ein, dass Kinder mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden. Die UNESCO hat dies unterstützt und erklärt, dass kein Kind in den Bildungseinrichtungen ausgeschlossen werden soll. Doch warum? Kita ist der erste Ort für Bildung und Chancengerechtigkeit für unsere Kinder. Und jedes Kind hat das Anrecht auf einen Kitaplatz, unabhängig von seiner Herkunft, Sprache, Religion, dem Einkommen der Eltern oder den individuellen Voraussetzungen. Gemeinsame Betreuung für alle Kinder bedeutet: dass in der Kita keine Ausgrenzung stattfinden soll. Kita ist ein Ort der Teilhabe. Kinder lernen hier, was es bedeutet, Teil einer vielfältigen Gemeinschaft zu sein. Für viele ist die Kita die erste Gelegenheit, das Leben außerhalb des Familienkreises kennenzulernen, die Welt zu entdecken, soziale Kontakte zu knüpfen und spielerisch zu lernen. Maria Montessori beschreibt zum Beispiel mit ihrem Zitat „Hilf mir, es selbst zu tun“ einen pädagogischen Ansatz, der die Selbstständigkeit und das individuelle Lernen von Kindern in den Vordergrund stellt. Trotz der Kritik an ihrem Ansatz bleibt dieser auch in inklusiven Kitas von großer Bedeutung. In inklusiven Bildungseinrichtungen wird jedem Kind die Möglichkeit gegeben, sich in seinem eigenen Tempo zu entwickeln. Und durch die Förderung der Selbstständigkeit lernen die Kinder hier, Herausforderungen selbstbewusst anzugehen. Dies stärkt nicht nur ihre Kompetenzen, sondern fördert auch das gegenseitige Verständnis und die Akzeptanz von Unterschieden. All diese Unterschiede machen unsere Gemeinschaft vielfältiger und stärker. Genau das ist der Schatz der Vielfalt. Es ist, als würden Sie eine Brille aufsetzen. Kinder lernen, die Welt aus einer neuen Perspektive zu betrachten. Sie entdecken, wie unterschiedlich die Menschen sind und was wir alle gemeinsam haben. Das bedeutet auch, dass die Kita für alle Kinder offenstehen muss, egal, ob sie mit einer Behinderung leben oder besondere Fähigkeiten besitzen. Die Kita ist ein Ort der Begegnung für alle. Und Studien zum Thema Integration und Inklusion in Kitas haben auch eine Vielzahl von positiven Auswirkungen und Vorteilen aufgezeigt. Sie sind die beste Grundlage für soziale und emotionale Entwicklung, die Förderung der sprachlichen Fähigkeiten, die Stärkung des Selbstwertgefühls sowie die Förderung von Toleranz und Vielfalt. Insgesamt zeigt sich, dass Integration und Inklusion in die Kita nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine Chance sind, sich optimal zu entfalten und ein wertvoller Teil unserer vielfältigen Gesellschaft zu werden. Leider hat nicht jede Kita die gleichen Möglichkeiten für besondere Ausstattungen. Aber genau hier kommen wichtige Unterstützungsangebote ins Spiel. Zum Beispiel kitarelevante Projekte wie interkulturelles Lernen in die Kita bei LAMSA e.V., Frühförderungsstellen, Partnerschaftsprojekte, Integrationslotsen, Programme wie Kita-Einstieg oder Kita-Sozialarbeit. Diese Maßnahmen unterstützen die Kitas und Eltern, um jedem Kind den bestmöglichen Start zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auch die Wahlergebnisse zu berücksichtigen. Die Wahlergebnisse in Ostdeutschland haben uns deutlich gemacht, dass wir in Bezug auf Integration und Inklusion noch intensiver arbeiten müssen. Diese Ergebnisse sollten uns nicht demotivieren, sondern vielmehr als Ansporn dienen, um weitere Maßnahmen zu ergreifen. Es ist entscheidend, dass unsere Kinder nicht als Opfer von Ungleichheiten und Benachteiligung enden. Stattdessen müssen wir dafür sorgen, dass sie die Unterstützung und Chancen bekommen, die sie brauchen, um in einer fairen und inklusiven Gesellschaft zu wachsen. In der Kita ist kein Platz für Hass, Rassismus, Beleidigungen oder Ungerechtigkeit. Jede Person, ob Elternteil, Erzieherin, Kita-Leitung oder Mitarbeiter in den Projekten, sollte bei sich selbst anfangen und reflektieren. Fragen wie: „Was bedeutet Inklusion für mich?“, „Habe ich Vorurteile im Umgang mit den Kindern?“ oder „Wie pflege ich die Zusammenarbeit mit Familien?“ sind zentrale Überlegungen, um inklusives Handeln zu fördern. Es ist unsere Aufgabe, regelmäßig zu überprüfen, wie wir Barrieren abbauen und die Kita zu einem Ort machen, an dem jedes Kind mit all seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen sich zugehörig fühlt. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass jede Kita den Weg zu Chancengerechtigkeit und Inklusion mit Begeisterung und Engagement geht. Danke.

Elternvertretung in einer Kita (Deutsch)

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Liebe Eltern, in diesem Video erklären wir Ihnen Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in einer Kita in Sachsen-Anhalt. Ich bin Antonia Pilz, bin 34 Jahre alt und selber Mama einer kleinen zweijährigen Tochter. Das heißt auch ich finde mich gerade in dieses Thema ein. Als Eltern kennen Sie Ihr Kind am besten. Ihre Mitwirkung ist daher wichtig für die Bildungsarbeit in der Kita. Gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften begleiten und unterstützen Sie Ihr Kind auf seinem Bildungsweg. Außerdem gibt es viele Möglichkeiten für Sie, sich in der Kita zu engagieren: Bei Festen und Veranstaltungen, in Arbeitsgemeinschaften und Arbeitseinsätzen und beispielsweise über Spenden. Haben Sie Ideen, wie Sie sich einbringen können, sprechen Sie gern die Leitung der Einrichtung an. Eine besondere, zentrale Rolle spielen die Elternvertretungen. Alle zwei Jahre wird in einer Kita ein Kuratorium gewählt, das aus mindestens vier Mitglieder*innen besteht. Dazu gehören zwei Eltern oder mehr, die pädagogische Leitung und eine Vertretung des Trägers der Einrichtung. Zusätzlich wird eine Elternvertretung für die Kommune gewählt. Das Kuratorium trifft sich regelmäßig, berät den Träger und kann in wichtigen Fragen mitentscheiden. Das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gibt Eltern umfassende Rechte auf Anhörung, Beratung und Mitbestimmung. Das Kuratorium informiert die Elternschaft und dient als Verbindungsglied zwischen Träger, Leitung und Eltern. Es kann beispielsweise bei Fragen zur Ausstattung der Kita oder bei Ausnahmegenehmigungen für zusätzliche Aufnahmen angehört werden. Darüber hinaus berät es über Themen wie Bildungs- und Erziehungsarbeit, Modellprojekte, Aufnahmeverfahren oder Kostenbeiträge. In bestimmten Fällen ist die aktive Zustimmung des Kuratoriums erforderlich, etwa zu Änderungen der pädagogischen Konzeption der Kita, zu Öffnungszeiten und Schließtagen oder zur Verpflegung und den damit einhergehenden Kosten. Außerdem hat das Kuratorium Mitspracherecht, wenn es um die Festlegung geht, ob die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist. Das Kuratorium betrachtet die Kita als Ganzes. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und trägt wesentlich zur Qualität der pädagogischen Arbeit sowie zum Vertrauen der Eltern in die Kita bei. Ein wertschätzender Umgang, Kompromissbereitschaft, Ehrlichkeit und Vertrauen bilden die Grundlage für das Engagement in der Elternvertretung. Wir hoffen, dass dieses Video Ihnen einen guten Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten in der Kita gibt. Schauen Sie sich gern weitere Videos auf unserem Kanal an.